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Die psychische Gefährdungsbeurteilung von A-Z!

Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind inzwischen zu den häufigsten Ursachen für Fehlzeiten und Erwerbsminderungsrenten geworden. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber hier Konsequenzen zieht und Unternehmen verpflichtet, aktiv zu werden. Eine systematisch durchgeführte Gefährdungsanalyse zur psychischen Belastung kann Ihnen konkret aufzeigen, wo das Stresspotenzial einzelner Tätigkeitsfelder liegt.

Ob Stromausfall oder Wasserrohrbruch, manchmal muss sofort und auf den Punkt reagiert werden. Hier sind ganze Regionen betroffen und das bedeutet Stress für die Fachkräfte!
Bei Tätigkeiten, die hohe Konzentration erfordern, sind Unterbrechungen besonders störend. Kommt dann auch noch Zeitdruck hinzu, sind Stress und Überlastung garantiert.

Der §6 des Arbeitsschutzgesetzes sieht vor, die psychischen Belastungen von Mitarbeitern korrekt einzuschätzen und dann durch entsprechende Maßnahmen spürbar zu verringern.

Eine umsichtig durchgeführte Analyse zur psychischen Belastung kann aber viel mehr leisten, als nur die Erfüllung eines Arbeitsschutzparagraphen! Warum?
Sie können hier echte Kulturarbeit leisten und damit die Gesundheit und Performance Ihres Unternehmens auf ein neues Level heben. Je umfassender es Ihnen gelingt, den Beschäftigten Gestaltungsspielraum und Eigenverantwortung einzuräumen, desto mehr stärken Sie Mitarbeiter und Unternehmen! Zeitgemäße Führung fördert Menschen darin, mitzudenken und Arbeitsbedingungen nicht einfach zu ertragen, sondern zu gestalten. Die psychische Gefährdungsbeurteilung kann Ihr Impuls in genau diese Richtung werden!


Ich begleite Sie durch alle drei Phasen der psychischen Gefährdungsbeurteilung!

Von der Konzepterstellung bis zur Wirksamkeitskontrolle, den Umfang der Unterstützung bestimmen Sie selbst!
Jedes Modul ist auch einzeln buchbar!

Meine Leistungen in den Phasen 1 - 3

  1. Unterstützung bei der Erstellung des Gesamtkonzepts zur psychischen Gefährdungsbeurteilung, Auswahl und Anpassung der Instrumente zur Datenerhebung, Interpretation der Ergebnisse
  2. Einschätzen des Handlungsbedarfs, Durchführung von Workshops zur Erarbeitung von Maßnahmen (siehe auch: Mein Leistungsfeld 2: Moderierte Workshops)
  3. Unterstützung bei der Wirksamkeitskontrolle und Dokumentation des Prozesses nach §6 des Arbeitsschutzgesetztes


Bei Interesse nehmen Sie gerne Kontakt zu mir auf:

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