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Prüfungsrelevante Standards bei der psychischen Gefährdungsbeurteilung

Arbeitsbedingte psychische Erkrankungen sind in den letzten Jahren zur häufigsten Ursache für Fehlzeiten und Erwerbsminderungsrenten geworden. Kein Wunder also, dass der Gesetzgeber Unternehmen verpflichtet, aktiv zu werden. Erfahren Sie hier, welche Standards bei der Durchführung einer psychischen Gefährdungsbeurteilung einzuhalten sind (Stand November 2019).


Was ist die gesetzliche Grundlage für die psychische Gefährdungsbeurteilung?

Gesundheitsschutz ist gleich in mehreren Gesetzestexten rechtlich verankert! Beispielsweise in Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz oder der Arbeitsstättenverordnung!

Es gibt keine Pflicht eine eigenständige, von der Beurteilung anderer Gefährdungsarten losgelöste Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Die Untersuchung psychischer Belastungen stellt aber eigene spezifische Anforderungen an die Fach- und Verfahrenskenntnisse der Akteure. Deshalb ist es meist sinnvoll, sie als eigenständigen Prozess zu steuern und sich die nötige Kompetenz mit ins Boot zu holen.


Welche Standards gibt es für die Durchführung?

Die Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin, sowie Empfehlungen der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie bieten wissenschaftliches Know-how und geben Orientierung!

1. Welche Methoden werden empfohlen?

Folgen Sie den Empfehlungen der Gemeinsamen deutschen Arbeitsschutzstrategie (GDA)! Sie ist eine auf Dauer angelegte Aktion von Bund, Ländern und Unfallversicherungsträgern zur Stärkung von Gesundheit am Arbeitsplatz. Deren Richtlinien sind eng am betrieblichen Bedarf orientiert und beschreiben praxisgerechte Verfahren zur Beurteilung psychischer Belastung. Diese Methoden haben sich bewährt:

Um psychische Belastungen zu ermitteln, können Sie beispielsweise eine Mitarbeiterbefragung per Fragebogen oder auch exemplarisch Beobachtungsinterviews an einzelnen Arbeitsplätzen durchführen. Damit schaffen Sie eine zuverlässige Datenbasis.

In Analyse-Workshops kann beurteilt werden, welche Belastungen tatsächlich gesundheitsgefährdendes Potenzial haben; im selben Schritt können auch Lösungen erarbeitet werden.


2. Welche Faktoren der Arbeitsgestaltung sollen untersucht werden!

Orientieren Sie sich hier an den Vorgaben der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA). Diese Institution hat unter anderem die Aufgabe, die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben durch gezielte Forschungsprojekte zu unterstützen. So gibt es auf Basis wissenschaftlicher Untersuchungen inzwischen klare Erkenntnisse, welche Faktoren für die psychische Gefährdungsbeurteilung relevant sind.

Die „Instrumente“ zur Untersuchung der genannten vier Bereiche, beispielsweise der Fragebogen für eine geplante Mitarbeiterbefragung, sollte wiederum forschungsmethodisch sauber konstruiert sein und auch datenschutzrechtlichen Anforderungen genügen. (Literatur-Tipp siehe unten)


3. Welche Bausteine sollen im Prozess enthalten sein und dokumentiert werden?

Dokumentieren Sie folgende Schritte Ihrer psychischen Gefährdungsanalyse:

Die Dokumentation kann dabei digital, als Papierunterlage und auch per Fotoprotokoll erfolgen. Außerdem muss die Gefährdungsbeurteilung immer aktuell sein, sich also auf die aktuellen Begebenheiten im Unternehmen beziehen. Anlässe für eine Aktualisierung sind beispielsweise umfassende Veränderungen von Tätigkeiten oder Arbeitsabläufen, Beschwerden, Gesundheitsbeeinträchtigungen oder andere Faktoren, die auf psychische Belastung bei der Arbeit hindeuten.

Beispiele ausgewählter Analyse-Instrumente und -Verfahren finden Sie in: Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastung: Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (Hrsg.)


Wer überprüft eigentlich die Einhaltung des Arbeitsschutzgesetzes?

Die Überwachung und Aufsicht über die Einhaltung der Vorschriften zum Arbeitsschutzgesetz ist eine staatliche Aufgabe (§ 21 Abs. 1 ArbSchG).

Gemäß dem föderalistischen System hier in Deutschland sind für den Arbeitsschutz die Bundesländer zuständig. Die obersten Landesbehörden (Arbeitsministerien) bestimmen dazu meist nachgeordnete Behörden mit dem Vollzug bzw. der Überwachung der Aufgaben.

In Nordrhein-Westfalen sind dies beispielsweise die Arbeitsschutzdezernate der Bezirksregierungen. Sie fungieren als ortsnahe Ansprechpartner für Beschäftigte und Arbeitgeber. Hier können sich beispielsweise auch Arbeitnehmer oder deren Angehörige melden, wenn Sie die Arbeitsumstände im Betrieb als gesundheitsbeeinträchtigend einschätzen.

Seit 2014 achten die Aufsichtspersonen bei Betriebsprüfungen auch darauf, dass das Themenfeld der psychischen Belastungen und Beanspruchungen bei der Gefährdungsbeurteilung berücksichtigt wird.

Aktuell sind Betriebe, die sich mit den psychischen Gefährdungen am Arbeitsplatz beschäftigen noch in der Minderzahl. Schade, denn Gesundheit und Leistungsfähigkeit von Mitarbeitern sind das wichtigste Kapital im Unternehmen!




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  • 24 Seiten geballte Information zur Durchführung
  • jeder Prozess-Schritt wird genau beschrieben
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Über die Autorin:

Kerstin March ist Diplom-Psychologin, Dozentin und Coach. Sie unterstützt Führungskräfte dabei, wirkungsvoll zu kommunizieren und sich als Führungspersönlichkeit authentisch weiterzuentwickeln. Ihr Blog und die kostenfreien Video-Coachings unterstützen Interessierte dabei, ihren Job mit mehr Kompetenz und Gelassenheit anzugehen!

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